Ist meine Bank geschützt?

Ist meine Bank geschützt?

Alle in Belgien tätigen Banken sind bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro pro Person und Einrichtung geschützt.

  • Wenn Ihre Bank ihren Gesellschaftssitz in Belgien hat, ist sie somit im Rahmen des belgischen Garantiefonds geschützt.
  • Für den Fall, dass Ihre Bank ihren Gesellschaftssitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat und das Land, in dem sich der Gesellschaftssitz befindet, keine dem belgischen Garantiefonds entsprechende Sicherung bietet, ist die Bank durch den belgischen Garantiefonds geschützt.
  • Hat Ihre Bank ihren Gesellschaftssitz im EWR (außerhalb Belgiens), so ist sie durch das Sicherungssystem des Landes geschützt, in dem sich der Gesellschaftssitz befindet. Achtung: Die Erstattung der Guthaben erfolgt durch den belgischen Garantiefonds auf Anweisung des ausländischen Sicherungssystems. Dieses übernimmt auch die Finanzierung.
  • Für den Fall, dass Ihre Bank ihren Gesellschaftssitz außerhalb des EWR hat UND das Land, in dem sich der Gesellschaftssitz befindet, über ein Sicherungssystem verfügt, das mit dem belgischen Garantiefonds gleichwertig ist, ist die Bank durch das Sicherungssystem des betreffenden Landes geschützt.